Staatlich anerkannte Berufsfachschule Altenpflege
Haben Sie Interesse an einem krisensicheren Beruf?
Setzen Sie sich für andere Menschen ein?
Lernen und arbeiten Sie gerne in einem Team?
Möchten Sie gerne alte Menschen betreuen und pflegen?
1. Ziele
Die Ausbildung soll dazu befähigen, die selbstständige und eigenverantwortliche Betreuung, Pflege und Beratung von Menschen in fortgeschrittenem Alter in allen (z.B. stationären, teilstationären oder ambulanten) Bereichen der Altenhilfe und Altenpflege zu übernehmen.
2. Inhalt des Ausbildungsgang
Die Ausbildung in der Berufsfachschule Altenpflege dauert 3 Jahre. Während dieser Zeit ist eine praktische Ausbildung in geeigneten Einrichtungen der Altenpflege durchzuführen. Der Ausbildungsplatz für diese praktische Ausbildung in einem geeigneten Ausbildungsbetrieb muss von den Lernenden selbst organisiert werden. Die Schule übt die Aufsicht über die Durchführung der praktischen Ausbildung aus. Die Berufsfachschule endet mit einer schriftlichen, praktischen und mündlichen Prüfung.
Eine Liste mit Kooperationspartnern unserer Altenpflegeschule kann bei Fr. Grambole (s. Kontaktdaten unten) angefordert werden.
Praktische Ausbildung
Während des Bildungsganges wird zusätzlich eine praktische Ausbildung von insgesamt 2500 Zeitstunden in geeigneten Einrichtungen der Altenpflege und Altenhilfe durchgeführt. Die praktische Ausbildung in den Versorgungsformen der stationären, teilstationären und ambulanten Pflege ist in mindestens drei der folgenden Einrichtungen durchzuführen:
Davon müssen mind. 2000 Zeitstunden in Einrichtungen nach Nummern 1 und 2 abgeleistet werden. Ort und Zeitpunkt der praktischen Ausbildung regelt die Schule. Dabei ist sicherzustellen, dass die Schülerin/ der Schüler während der Schulferien mindestens fünf und höchstens sechs Wochen Urlaub im Jahr erhält. Die Schule und die Einrichtung der Altenhilfe oder Altenpflege legen gemeinsam den Ausbildungsplan fest.
3. Aufnahmevoraussetzungen
In die Berufsfachschule Altenpflege kann aufgenommen werden, wer:
In die Klasse 2 der Fachrichtung Altenpflege kann aufgenommen werden, wer die berufsqualifizierende Berufsfachschule - Pflegeassistenz - erfolgreich abgeschlossen hat.
In die berufsqualifizierende Berufsfachschule kann zu einem anderen Zeitpunkt als den Beginn des Bildungsganges aufgenommen werden, wer:
4. Stundentafel
5. Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung findet am Ende des Bildungsganges statt und gliedert sich in eine mündliche, schriftliche und praktische Prüfung.
6. Abschlüsse
Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung wird der Nachweis der fachlichen Eignung für den Beruf der Altenpflegerin/des Altenpflegers erbracht und Sie dürfen sich staatlich anerkannter Altenpfleger bzw. staatlich anerkannte Altenpflegerin nennen.
7. Perspektiven
Nach dem erfolgreichen Abschluss ergeben sich unterschiedlichste berufliche wie schulische Weiterbildungsmöglichkeiten. Hierzu zählt beispielsweise schulisch der Besuch der Fachoberschule und praktisch wäre z.B. im Anschluss eine Weiterbildung zum Praxisanleiter bzw. zur Praxisanleiterin möglich.
8. Bewerbungsunterlagen
9. Besonderes
Ausbildungsplätze
Eine Übersicht über mögliche Ausbildungsplätze erhalten Sie bei uns in der Schule.
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung wird von den Betrieben gezahlt und durch den Ausbildungsvertrag geregelt. Schulgeld muss nicht entrichtet werden.
Förderung
Der Schulbesuch kann nach den jeweils im Einzelfall geltenden Bestimmungen z.B. nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG), gefördert werden
Diese Ausbildung kann ab dem Schuljahr 2014/15 auch als Umschulung durchgeführt werden. Wenden Sie sich an Ihre zuständige Arbeitsagentur.
Persönliche Beratung
Haben Sie Interesse an einem krisensicheren Beruf?
Setzen Sie sich für andere Menschen ein?
Lernen und arbeiten Sie gerne in einem Team?
Möchten Sie gerne alte Menschen betreuen und pflegen?
1. Ziele
Die Ausbildung soll dazu befähigen, die selbstständige und eigenverantwortliche Betreuung, Pflege und Beratung von Menschen in fortgeschrittenem Alter in allen (z.B. stationären, teilstationären oder ambulanten) Bereichen der Altenhilfe und Altenpflege zu übernehmen.
2. Inhalt des Ausbildungsgang
Die Ausbildung in der Berufsfachschule Altenpflege dauert 3 Jahre. Während dieser Zeit ist eine praktische Ausbildung in geeigneten Einrichtungen der Altenpflege durchzuführen. Der Ausbildungsplatz für diese praktische Ausbildung in einem geeigneten Ausbildungsbetrieb muss von den Lernenden selbst organisiert werden. Die Schule übt die Aufsicht über die Durchführung der praktischen Ausbildung aus. Die Berufsfachschule endet mit einer schriftlichen, praktischen und mündlichen Prüfung.
Eine Liste mit Kooperationspartnern unserer Altenpflegeschule kann bei Fr. Grambole (s. Kontaktdaten unten) angefordert werden.
Praktische Ausbildung
Während des Bildungsganges wird zusätzlich eine praktische Ausbildung von insgesamt 2500 Zeitstunden in geeigneten Einrichtungen der Altenpflege und Altenhilfe durchgeführt. Die praktische Ausbildung in den Versorgungsformen der stationären, teilstationären und ambulanten Pflege ist in mindestens drei der folgenden Einrichtungen durchzuführen:
- Heim im Sinne des §1 des Heimgesetzes oder einer stationären Pflegeeinrichtung im Sinne des §71 Abs. 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch, wenn es sich dabei um eine Einrichtung für alte Menschen handelt,
- ambulante Pflegeeinrichtung im Sinne des §71 Abs. 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch, wenn deren Tätigkeitsbereich die Pflege alter Menschen einschließt,
- psychiatrische Klinik mit gerontopsychiatrischer Abteilung oder andere Einrichtungen der gemeindenahen Psychiatrie,
- Allgemeinkrankenhaus, insbesondere mit geriatrischer Fachabteilung oder geriatrischem Schwerpunkt oder geriatrische Fachklinik,
- geriatrische Rehabilitationseinrichtung,
- Einrichtungen der offenen Altenhilfe.
Davon müssen mind. 2000 Zeitstunden in Einrichtungen nach Nummern 1 und 2 abgeleistet werden. Ort und Zeitpunkt der praktischen Ausbildung regelt die Schule. Dabei ist sicherzustellen, dass die Schülerin/ der Schüler während der Schulferien mindestens fünf und höchstens sechs Wochen Urlaub im Jahr erhält. Die Schule und die Einrichtung der Altenhilfe oder Altenpflege legen gemeinsam den Ausbildungsplan fest.
3. Aufnahmevoraussetzungen
In die Berufsfachschule Altenpflege kann aufgenommen werden, wer:
- den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss - oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweist,
- die Abschlussprüfung an der Berufsfachschule Altenpflegehilfe bestanden hat oder
- die Berufsausbildung zur Krankenpflegehelferin oder zum Krankenpflegehelfer erfolgreich abgeschlossen hat sowie die persönliche Zuverlässigkeit und gesundheitliche Eignung nachweist.
In die Klasse 2 der Fachrichtung Altenpflege kann aufgenommen werden, wer die berufsqualifizierende Berufsfachschule - Pflegeassistenz - erfolgreich abgeschlossen hat.
In die berufsqualifizierende Berufsfachschule kann zu einem anderen Zeitpunkt als den Beginn des Bildungsganges aufgenommen werden, wer:
- die Aufnahmevoraussetzungen erfüllt,
- Kenntnisse und Fertigkeiten, die den bis zum Aufnahmezeitpunkt vermittelten Bildungsinhalten entsprechen, nachweist und
- aufgrund eines protokollierten Beratungsgespräches einen erfolgreichen Abschluss erwarten lässt.
4. Stundentafel
Unterrichtsfächer | |
Übergreifender Lernbereich | Gesamtwochenstunden des 3jähr. Bildungsgangs |
|
zus. 7,5 |
Berufsbezogener Lernbereich |
|
|
30 |
|
7,5 |
|
4 |
|
6 |
|
5 |
Insgesamt | 60 |
5. Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung findet am Ende des Bildungsganges statt und gliedert sich in eine mündliche, schriftliche und praktische Prüfung.
6. Abschlüsse
Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung wird der Nachweis der fachlichen Eignung für den Beruf der Altenpflegerin/des Altenpflegers erbracht und Sie dürfen sich staatlich anerkannter Altenpfleger bzw. staatlich anerkannte Altenpflegerin nennen.
7. Perspektiven
Nach dem erfolgreichen Abschluss ergeben sich unterschiedlichste berufliche wie schulische Weiterbildungsmöglichkeiten. Hierzu zählt beispielsweise schulisch der Besuch der Fachoberschule und praktisch wäre z.B. im Anschluss eine Weiterbildung zum Praxisanleiter bzw. zur Praxisanleiterin möglich.
8. Bewerbungsunterlagen
- Anmeldeformular
- beglaubigte Kopie des Sekundarabschlusses I/Realschule
- Nachweis der gesundheitlichen Eignung
- erweitertes Führungszeugnis der Belegart N (den Vordruck für den Antrag erhalten Sie von unserer Schule)
- schriftlicher Nachweis über evtl. Praktika im Gesundheitswesen
9. Besonderes
Ausbildungsplätze
Eine Übersicht über mögliche Ausbildungsplätze erhalten Sie bei uns in der Schule.
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung wird von den Betrieben gezahlt und durch den Ausbildungsvertrag geregelt. Schulgeld muss nicht entrichtet werden.
Förderung
Der Schulbesuch kann nach den jeweils im Einzelfall geltenden Bestimmungen z.B. nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG), gefördert werden
Diese Ausbildung kann ab dem Schuljahr 2014/15 auch als Umschulung durchgeführt werden. Wenden Sie sich an Ihre zuständige Arbeitsagentur.
Persönliche Beratung
Um telefonische Anmeldung bei Frau Grambole (s.unten) wird gebeten.
Zusatzangebote:
Mehrtägige Seminare zu den Themen
Zusatzangebote:
Mehrtägige Seminare zu den Themen
- Erste Hilfe
- Sterbende begleiten, Trauernde trösten
- Integrative Validation (Grundkurs)
- Training der Teamfähigkeit
- Auslandspraktika in der Zukunft
- Kinästhetikseminare
Stand: Feb. 2018
Anhänge | |
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