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Aufnahmevoraussetzungen
Voraussetzung zum Besuch des Beruflichen Gymnasiums ist der erweiterte Sekundarabschluss I oder die Versetzung in die Klasse 11 eines Gymnasiums.
Bewerbungsverfahren
1. Gesetzliche Grundlagen
§59 des Niedersächsischen Schulgesetzes
(1) Die Erziehungsberechtigten haben im Rahmen der Regelungen des Bildungsweges die Wahl zwischen Schulformen und Bildungsgängen, die zur Verfügung stehen. Volljährige Schülerinnen und Schüler wählen selbst.
(5) Die Aufnahme in berufsbildenden Schulen (...) kann begrenzt werden, wenn die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule übersteigt.
Bei der Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber werden zunächst diejenigen bis zur Höhe von 10% der vorhandenen Plätze berücksichtigt, für die eine Ablehnung eine außergewöhnliche Härte darstellen würde.
Die verbleibenden Plätze werden sodann bis zur Höhe von 40% dieser Plätze an diejenigen vergeben, die in einem früheren Schuljahr wegen fehlender Plätze nicht aufgenommen werden konnten.
Für die Rangreihe entscheidet die Dauer der Wartezeit.
Bei gleich langer Wartezeit entscheiden Eignung und Leistung.
Die übrigen Plätze werden nach Eignung und Leistung vergeben.
Vorgehensweise
Der Aufnahmeausschuss ermittelt die maximal 10% Härtefälle.
Von den verbleibenden Plätzen werden maximal 40% für Wiederbewerber des Beruflichen Gymnasiums vergeben.
Die übrigen Plätze werden nach Eignung und Leistung vergeben.
Alle Anmeldungen, die bis zum 20. Februar eines Jahres eingegangen sind, werden in nachfolgende Aufnahmereihenfolge gebracht:
Aus den Noten der Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik und Naturwissenschaft wird die Durchschnittsnote berechnet.
Ist eine der Noten der Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik mangelhaft oder ungenügend verschlechtert sich der Gesamtdurchschnitt um 1,0
Bewerber von Berufsfachschulen erhalten einen Zuschlag von 1,0 auf ihren Durchschnitt.
Anmeldungen nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden in der Reihenfolge des Einganges bearbeitet und gegebenenfalls aufgenommen.
Übersteigt die Anzahl der Bewerbungen die zur Verfügung stehenden Plätze, wird eine Warteliste angelegt.
Bei Notengleichheit entscheidet die Eignung der Bewerber, also in den Bewerbungsunterlagen nachgewiesenes zusätzliches soziales Engagement.
Von Berufsfachschülern wird zusätzlich das allgemein bildende Sek.I-Zeugnis nachgefordert, um einen Zensurenschnitt in den oben angeführten Fächern bilden zu können.
Bewerbungsunterlagen
Ab dem 01.02. erfolgen Anmeldungen und Bewerbungen für das nächste Schuljahr nur noch über das Online-Portal „Schüler-Online".
Für eine vollständige Anmeldung müssen Sie das ausgefüllte Antragsformular ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Schule einreichen.
- ggf. Bescheinigungen über soziales Engagement
- Erweiterter Sek.I-Abschluss bzw. letztes Halbjahreszeugnis (beglaubigt)
- Bei Berufsfachschülern eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der
Anmeldefrist
01. bis 20. FebruarAnsprechpartner/innen
Jahrgang 11: Frau Gerlach gerlach@bbs3-ol.de
Jahrgang 12: Herr Morsch morsch@bbs3-ol.de
Jahrgang 13: Frau Evers evers@bbs3-ol.de
Frau Carstens (Abteilungsleiterin)
carstens@bbs3-ol.de
Stand: Mrz. 2019