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Zweijährige Fachschule Sozialpädagogik - Vollzeit





Herzlich willkommen zu unserer virtuellen Infoveranstaltung!






1. Ziel der Ausbildung

Ausbildung zur/zum "Staatlich anerkannten Erzieherin/Erzieher“
In der Ausbildung werden Sie als Fachkraft für die Tätigkeitsfeld der Kinder-,  Jugend- und Erwachsenenarbeit professionalisiert und mit deren vielfältigen und komplexen Anforderungen vertraut gemacht. Sie lernen eigenverantwortlich und zielorientiert bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsprozesse zu gestalten. Dazu erwerben Sie pädagogische Kernkompetenzen wie Beobachtungs- und Analysefähigkeit, Fähigkeit zur pädagogischen Beziehungsgestaltung und zur Planung, Durchführung, Dokumentation und Evaluation pädagogischer Prozesse. Hinzu kommen auch die Fähigkeit zur Team- und Angehörigenarbeit sowie zur konzeptionellen Begründung und Qualitätssicherung sozialpädagogischer Arbeit.


2. Aufnahmevoraussetzungen

In die Fachschule - Sozialpädagogik - kann nur aufgenommen werden, wer...

1. die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin" oder „Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent" besitzt und im Abschlusszeugnis, das diese Berechtigung verleiht, mindestens befriedigende Leistungen im Fach Deutsch, im berufsbezogenen Lernbereich - Theorie und im berufsbezogenen Lernbereich - Praxis erreicht hat
oder

2. eine gleichwertige, für die Fachrichtung einschlägige Berufsausbildung aufweist
oder

3. nach dem Erwerb der Berechtigung zum Führen einer Berufsbezeichnung nach Nummer 1 eine mindestens einjährige für die Fachrichtung einschlägige Berufstätigkeit ausgeübt oder die Klasse 12 der Fachoberschule - Gesundheit und Soziales - in dem Schwerpunkt Sozialpädagogik erfolgreich besucht hat, wenn die aufnehmende Fachschule feststellt, dass der erreichte Bildungsstand eine erfolgreiche Mitarbeit erwarten lässt
oder

4. die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin", „Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger", „Staatlich geprüfte Atem-, Sprech- und Stimmlehrerin" oder „Staatlich geprüfter Atem-, Sprech- und Stimmlehrer" oder die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Ergotherapeutin", „Ergotherapeut", „Logopädin", „Logopäde", „Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin" oder „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger" besitzt und
a) einen von einer Fachschule - Sozialpädagogik -
begleiteten Praxisanteil von mindestens 600 Zeit-
stunden in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern
erbracht hat oder
b) mindestens ein Jahr lang eine für die Fachrichtung
einschlägige hauptberufliche praktische Tätigkeit
ausgeübt hat
oder

5. einen pädagogischen Hochschulabschluss erworben hat und
a) einen von der Hochschule oder einer Fachschule - Sozialpädagogik - begleiteten Praxisanteil von mindestens 600 Zeitstunden in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern erbracht hat oder
b) mindestens ein Jahr lang eine für die Fachrichtung einschlägige Vollzeittätigkeit ausgeübt hat
oder

6. über eine allgemeine Hochschulreife, erworben im Beruflichen Gymnasium(BG) - Gesundheit und Soziales - Schwerpunkt Sozialpädagogik verfügt und
a) 600 Stunden oder ein Jahr einschlägige Praxis nachweisen kann oder
b) ein einschlägiges FSJ/einen einschlägigen BFD nach dem Erwerb der Hochschulreife
absolviert hat.

Diese Regelungen sind gemäß der BBS-VO abweichend von Regelungen anderer Fachschulen. 

Am Tag der Einschulung müssen eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach §43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz und ein erweitertes Führungszeugnis nachgewiesen werden. Im Fall einer Nichtanerkennung bzw. dem Fehlen der Un-terlagen können Sie von der BBS 3 Oldenburg ausgeschult werden.



3. Erwartungen

  • Grundlegende Kenntnisse der pädagogischen Erstausbildung
  • Bereitschaft und Fähigkeit zum persönlichen Engagement und zur Übernahme von Verantwortung
  • Lernbereitschaft, Mobilität und Teamfähigkeit

 

4. Stundentafel


Berufsübergreifender Lernbereich

16 Std.

mit den Fächern
  • Deutsch/Kommunikation
  • Fremdsprachen/Kommunikation
  • Politik
  • Naturwissenschaft
  • Mathematik
  • Religion
 

Berufsbezogener Lernbereich   - Theorie -

42 Std.


mit den Modulen
Klasse 1
• Entwicklung professioneller Perspektiven
• Diversität und Inklusion
• Professionelle Entwicklungs- und Bildungsbegleitung I
• Pädagogische Arbeit mit Gruppen
• Professionelle Gestaltung von Bildungsprozessen I
• Optionale Lernangebote

Klasse 2
• Netzwerkarbeit und Qualitätsentwicklung
• Individuelle Lebenslagen
• Professionelle Gestaltung von Bildungsprozessen II
• Erziehungs- und Bildungspartnerschaften 
• Optionale Lernangebote


 

Berufsbezogener Lernbereich   - Praxis-

 

 
mit den Modulen
• Planung und Reflexion derPraktischen Ausbildung
• Durchführung de Praktischen Ausbildung
 

Erläuterungen
Während des Bildungsganges wird zusätzlich eine praktische Ausbildung von insgesamt 600 Zeitstunden in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene durchgeführt.

Tätigkeitsfelder der Ausbildung
• Kinderkrippen und Kindertagesstätten
• Außerschulische Betreuungseinrichtungen und Freizeitstätten
• Einrichtungen der Jugendhilfe
• Sonderpädagogische Einrichtungen



5. Prüfungen

Praktische Abschlussprüfung und

a) eine Klausurarbeit aus dem Fach Deutsch/Kommunikation,
b) eine Fach- oder Klausurarbeit aus dem Modul „Individuelle Lebenslagen",
c) eine Klausurarbeit oder, wenn nach Buchst. b) keine Facharbeit geschrieben wurde, eine Facharbeit aus einem weiteren Modul der Abschlussklasse."



6. Abschlüsse

• Staatlich anerkannte Erzieherin (Bachelor Professional in Sozialwesen)/ Staatlich anerkannter Erzieher (Bachelor Professional in Sozialwesen)
• Fachhochschulreife



7. Perspektiven

• Besuch der Berufsoberschule mit der Möglichkeit zum Erwerb der fachgebundenen oder allgemeinen Hochschulreife
• die Hochschulzugangsberechtigung nach § 18 Abs. 4 des Nieders. Hochschulgesetzes (NHG), das die Aufnahme eines Studiums für beruflich  Qualifizierte an Universitäten und Fachhochschulen regelt
• Gruppenleitung/ Leitung sozpädagogischer
Einrichtungen



8. Allgemeine Hinweise

Der Unterricht findet in der Regel an fünf Wochentagen statt und kann bis in den späten Nachmittag dauern.
Der Unterricht in der praktischen Ausbildung ist in den Wochenplan integriert.
Es entstehen Kosten für Bücher, Kopien und außerschulische Seminare. Im Falle einer Schulplatzzusage werden Sie im Prozess einer vorläufigen Einschulung darüber informiert.
Bei der Bewerbung um einen praktischen Ausbildungsplatz müssen Sie sich über die Notwendigkeit des erforderlichen Immunschutzes in der jeweiligen Einrichtung informieren und diesen zu Ausbildungsbeginn nachweisen.

Alle Auszubildenden müssen vor Beginn der praktischen Tätigkeit den Nachweis einer Masernimpfung gegenüber der jeweiligen Institution erbringen. Die praktische Ausbildung ist sonst nicht möglich.

9. Bewerbungsunterlagen

Ab dem 01.02. erfolgen Anmeldungen und Bewerbungen für das nächste Schuljahr nur noch über das Online-Portal „Schüler-Online".

Für eine vollständige Anmeldung müssen Sie das ausgefüllte Antragsformular ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Schule einreichen.

Ergänzend müssen folgende Unterlagen bei der Schule eingereicht werden:
  • Lebenslauf (datiert und unterschrieben)
  • Beglaubigte Ablichtung des letzten Schulzeugnisses der ausbildungsrelevanten Schulform
  • Belege über praktische Tätigkeiten

Anmeldefrist:
01. bis 20. Februar



10. Ansprechpartnerin

 

 

Frau van Lengen (Abteilungsleiterin)

Tel.: 0441-9836153

vanlengen@bbs3-ol.de






Frau Bigeng (Bereichsteamleiterin)

bigeng@bbs3-ol.de




11. Weitere Informationen




Stand Sep. 2020


Anhänge
Dateityp Informationen zum Bildungsgang 2020/2021 Herunterladen
Dateityp Flyer 2-jährige FS Sozialpädagogik (VZ) Herunterladen
Dateityp Modulhandbuch Unterstufe 2020/2021 Herunterladen
Dateityp Modulhandbuch Oberstufe 2020/2021 Herunterladen
Dateityp Praxisreader 2020/2021 Herunterladen