Ausbildung zur/zum "Staatlich anerkannten Erzieherin/Erzieher“
a) einen von einer Fachschule - Sozialpädagogik -
begleiteten Praxisanteil von mindestens 600 Zeit-
stunden in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern
erbracht hat oder
b) mindestens ein Jahr lang eine für die Fachrichtungoder
einschlägige hauptberufliche praktische Tätigkeit
ausgeübt hat
a) einen von der Hochschule oder einer Fachschule - Sozialpädagogik - begleiteten Praxisanteil von mindestens 600 Zeitstunden in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern erbracht hat oder
b) mindestens ein Jahr lang eine für die Fachrichtung einschlägige Vollzeittätigkeit ausgeübt hat
a) 600 Stunden oder ein Jahr einschlägige Praxis nachweisen kann oder
b) ein einschlägiges FSJ/einen einschlägigen BFD nach dem Erwerb der Hochschulreife
absolviert hat.
Diese Regelungen sind gemäß der BBS-VO abweichend von Regelungen anderer Fachschulen.
Am Tag der Einschulung müssen eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach §43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz und ein erweitertes Führungszeugnis nachgewiesen werden. Im Fall einer Nichtanerkennung bzw. dem Fehlen der Un-terlagen können Sie von der BBS 3 Oldenburg ausgeschult werden.
- Grundlegende Kenntnisse der pädagogischen Erstausbildung
- Bereitschaft und Fähigkeit zum persönlichen Engagement und zur Übernahme von Verantwortung
- Lernbereitschaft, Mobilität und Teamfähigkeit
Berufsübergreifender Lernbereich |
16 Std. |
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Berufsbezogener Lernbereich - Theorie - |
42 Std. |
mit den Modulen Klasse 1 • Entwicklung professioneller Perspektiven • Diversität und Inklusion • Professionelle Entwicklungs- und Bildungsbegleitung I • Pädagogische Arbeit mit Gruppen • Professionelle Gestaltung von Bildungsprozessen I • Optionale Lernangebote
Klasse 2 |
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Berufsbezogener Lernbereich - Praxis- |
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mit den Modulen • Planung und Reflexion derPraktischen Ausbildung • Durchführung de Praktischen Ausbildung |
Während des Bildungsganges wird zusätzlich eine praktische Ausbildung von insgesamt 600 Zeitstunden in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene durchgeführt.
Tätigkeitsfelder der Ausbildung
• Kinderkrippen und Kindertagesstätten
• Außerschulische Betreuungseinrichtungen und Freizeitstätten
• Einrichtungen der Jugendhilfe
• Sonderpädagogische Einrichtungen
Praktische Abschlussprüfung und
b) eine Fach- oder Klausurarbeit aus dem Modul „Individuelle Lebenslagen",
c) eine Klausurarbeit oder, wenn nach Buchst. b) keine Facharbeit geschrieben wurde, eine Facharbeit aus einem weiteren Modul der Abschlussklasse."
• die Hochschulzugangsberechtigung nach § 18 Abs. 4 des Nieders. Hochschulgesetzes (NHG), das die Aufnahme eines Studiums für beruflich Qualifizierte an Universitäten und Fachhochschulen regelt
• Gruppenleitung/ Leitung sozpädagogischer
Einrichtungen
Der Unterricht in der praktischen Ausbildung ist in den Wochenplan integriert.
Es entstehen Kosten für Bücher, Kopien und außerschulische Seminare. Im Falle einer Schulplatzzusage werden Sie im Prozess einer vorläufigen Einschulung darüber informiert.
Bei der Bewerbung um einen praktischen Ausbildungsplatz müssen Sie sich über die Notwendigkeit des erforderlichen Immunschutzes in der jeweiligen Einrichtung informieren und diesen zu Ausbildungsbeginn nachweisen.
Ab dem 01.02. erfolgen Anmeldungen und Bewerbungen für das nächste Schuljahr nur noch über das Online-Portal „Schüler-Online".
- Lebenslauf (datiert und unterschrieben)
- Beglaubigte Ablichtung des letzten Schulzeugnisses der ausbildungsrelevanten Schulform
- Belege über praktische Tätigkeiten
01. bis 20. Februar
Frau van Lengen (Abteilungsleiterin)
Tel.: 0441-9836153
vanlengen@bbs3-ol.de
Anhänge | |
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Informationen zum Bildungsgang 2020/2021 | Herunterladen |
Flyer 2-jährige FS Sozialpädagogik (VZ) | Herunterladen |
Modulhandbuch Unterstufe 2020/2021 | Herunterladen |
Modulhandbuch Oberstufe 2020/2021 | Herunterladen |
Praxisreader 2020/2021 | Herunterladen |