Die Ausbildung soll dazu befähigen, eigenverantwortlich und zielorientiert die Erziehungs-, Pflege-, Förderungs- und Bildungsprozesse bei Menschen mit Behinderungen aller Altersstufe zu begleiten und zu gestalten.
2. Aufnahmevoraussetzungen
In die Fachschule Heilerziehungspflege kann aufgenommen werden, wer
1. als schulische und berufliche Voraussetzung
den Sekundarabschluss I -Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss und den erfolgreichen Besuch der Berufsfachschule-
Hauswirtschaft und Pflege- Schwerpunkt persönliche Assistenz
oder
den Sekundarabschluss I -Realschulabschluss und eine erfolgreich abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung und den Berufsschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand
oder
Hochschulzugangsberechtigung und ein für die Fachrichtung einschlägiges Praktikum im Umfang von 400 Zeitstunden hat.
und
2. seine persönliche Zuverlässigkeit und gesundheitliche Eignung nachweist (Führungszeugnis und ärztliche Bescheinigung).
3. Erwartungen
Der Besuch der Fachschule Heilerziehungspflege setzt voraus, dass Sie folgende
- grundlegende Fähigkeiten:
Kommunikationsfähigkeit, Interesse am Menschen, physische und psychische Belastbarkeit und - berufsbezogenen Fähigkeiten:
Teamfähigkeit, Eigeninitiative, Kritik-und Reflexionsfähigkeit, Verantwortungsbewußtsein, Mobilität, EDV-Grundkenntnisse
4. Stundentafel
Berufsübergreifender Lernbereich |
Deutsch/ Kommunikation |
Englisch/ Kommunikation |
Politik |
Mathemathik |
Religion |
Berufsbezogener Lernbereich Module des 1. Ausbildungsjahres |
Entwicklungsaufgaben wahrnehmen und begleiten |
Individuelle Beziehungs- und Bildungsprozesse initiieren |
Menschen bedürfnisorientiert pflegen |
Kommunikation als Mittel der Beziehungsgestaltung |
Berufsidentität entwickeln |
Optionale Lernangebote (z.B.: Unterstützte Kommunikation, Rhytmik, Kinästhetik, Basale Aktionsgeschichten, Hauswirtschaft,...) |
• Außerdem wird zusätzlich eine praktische Ausbildung von insgesamt 1500 Zeitstunden in geeigneten Einrichtungen der Bildung, Pflege, Erziehung und Arbeit an zwei Tagen pro Woche absolviert.
5. Prüfungen
Die Fachschule endet mit vier schriftlichen und einer praktischen Prüfung.
6. Abschlüsse und Berechtigungen
Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung an der Fachschule Heilerziehungspflege wird die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung "staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin / staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger" (Bachelor Professional in Sozialwesen) zu führen.
Zudem erwerben Absolventen bei erfolgreichem Bestehen die Fachhochschulreife.
7. Perspektiven
• Wohngruppen, Wohnheime, persönliche Assistenz, heilpädagogische Heime
• Tagesförderstätten/ Berufsbildungsstätten für Menschen mit Behinderungen
• integrative und heilpädagogische Kindertagesstätten, Förderschulen, inklusive Schulen
• Freizeitstätten für Menschen mit Behinderungen, Erwachsenenbildung, familienentlastende Dienste,
• psychiatrischen Einrichtungen, Reha-Zentren
An die berufliche Ausbildung kann sich später eine fachliche Weiterbildung anschließen, wie z.B. Fachschule Heilpädagogik.
8. Allgemeine Hinweise
Praxisblock: (wird rechtzeitig bekannt gegeben)
Schultage im 1. Ausbildungsjahr: Mittwoch, Donnerstag, Freitag
Praxistage im 1. Ausbildungsjahr: Montag und Dienstag
Eine Schulbuchliste erhalten Sie Anfang des Schuljahres.
9. Bewerbungsunterlagen
- Lebenslauf (datiert und unterschrieben)
- Beglaubigte Kopie der Zeugnisse, die die schulische Voraussetzung belegen
- Zeugnisse / Nachweise, die die berufliche Voraussetzung belegen
- Nachweis der gesundheitlichen Eignung
10. Ansprechpartnerin
Frau van Lengen (Abteilungsleiterin)
Tel.: 0441-9836153
vanlengen@bbs3-ol.de
Frau Alfke (Bereichsteamleiterin)
Stand: Feb. 2021
Anhänge | |
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Ärztliche Bescheinigung (zur Anmeldung) ab 2021 | Herunterladen |
Flyer FS Heilerziehungspflege (Stand Februar 2020) | Herunterladen |