Sozialpädagogische Assistentin/ Sozialpädagogischer Assistent
- Teilzeit 1,5 Jahre, Klasse 2, Quereinstieg
Ziel der Ausbildung
Aufnahmevoraussetzungen für die tätigkeitsbegleitende Klasse 2
Bei Zusage des Schulplatzes:
• Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach §43 Abs. 1 Nr. 1 zum Infektionsschutzgesetz (nicht älter als zwei Jahre zu Beginn der Ausbildung)
• Erweitertes Führungszeugnis
Die Ausbildung besteht aus einem schulischen und einem praktischen Teil. Der Unterricht findet voraussichtlich dienstags, mittwochs und donnerstags zwischen 13:30 Uhr - 16:45 Uhr statt. Der praktische Teil der Ausbildung ist dazu begleitend in Kinderkrippen, Kindertagesstätten, Kindergärten und Horten zu absolvieren. In den 1,5 Ausbildungsjahren sind insgesamt 600 Praxisstunden zu erbringen, wobei pro Halbjahr 200 nachzuweisen sind. Einige Unterrichtsinhalte der berufsbezogenen Lernbereiche werden von den Schülerinnen und Schülern statt im Unterricht in Selbstlernphasen außerhalb des Lernortes Schule selbständig und eigenverantwortlich erworben.
Ergänzend müssen folgende Unterlagen bei der Schule eingereicht werden:
Anmeldefrist
- Teilzeit 1,5 Jahre, Klasse 2, Quereinstieg
Ziel der Ausbildung
In der Ausbildung werden Sie als professionelle Zweitkraft für das Tätigkeitsfeld der sozialpädagogischen Arbeit mit Kindern ausgebildet. Dabei werden Sie mit den grundlegenden Anforderungen der sozialpädagogischen Einrichtungen des Elementarbereiches vertraut. Sie lernen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsprozesse im Team zu gestalten. Sie erwerben die Handlungskompetenz, die es Ihnen ermöglicht, den sozialpädagogischen Alltag fachlich fundiert mitgestalten zu können.
Aufnahmevoraussetzungen für die tätigkeitsbegleitende Klasse 2
Für die Klasse 2 der Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin/ Sozialpädagogischer Assistent - kann sich bewerben, wer...
• Allgemeine Hochschulreife oder
• Fachhochschulreife oder
• Kinderpflegerin/Kinderpfleger + Realschulabschluss oder
• Berufsausbildung + Realschulabschluss oder
• Realschulabschluss + Aufbauqualifizierung (Tagespflegepersonen und Spielkreisleitungen) + dreijährige Tätigkeit in einer Kindertageseinrichtung oder
• Absolventinnen/Absolventen der zweijährigen BFS Sozialpädagogik
• In Ausnahmefällen: Einzelfallentscheidungen durch Kenntnisstandprüfung
• Fachhochschulreife oder
• Kinderpflegerin/Kinderpfleger + Realschulabschluss oder
• Berufsausbildung + Realschulabschluss oder
• Realschulabschluss + Aufbauqualifizierung (Tagespflegepersonen und Spielkreisleitungen) + dreijährige Tätigkeit in einer Kindertageseinrichtung oder
• Absolventinnen/Absolventen der zweijährigen BFS Sozialpädagogik
• In Ausnahmefällen: Einzelfallentscheidungen durch Kenntnisstandprüfung
Bei Zusage des Schulplatzes:
• Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach §43 Abs. 1 Nr. 1 zum Infektionsschutzgesetz (nicht älter als zwei Jahre zu Beginn der Ausbildung)
• Erweitertes Führungszeugnis
Im Fall einer Nichtanerkennung bzw. dem Fehlen der Unterlagen können Sie von der BBS 3 Oldenburg ausgeschult werden.
Wir erwarten von Ihnen u.a. ...
• Psychische und körperliche Belastbarkeit
• Interesse an der Arbeit mit Menschen
• Eigeninitiative und Motivation
• Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit der eigenen Persönlichkeit und Haltung
• Teamfähigkeit
• Offenheit und Freundlichkeit
• EDV-Kenntnisse (z. B. Microsoft Word)
• Interesse an der Arbeit mit Menschen
• Eigeninitiative und Motivation
• Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit der eigenen Persönlichkeit und Haltung
• Teamfähigkeit
• Offenheit und Freundlichkeit
• EDV-Kenntnisse (z. B. Microsoft Word)
Aufbau der Ausbildung
Prüfungen
Folgende Prüfungen sind am Ende der Ausbildung zu absolvieren:
• Praktische Prüfung
• Schriftliche Prüfung in Deutsch und zwei Prüfungsmodulen
Abschlüsse
• Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin / Staatlich geprüfter
Sozialpädagogischer Assistent
• Erweiterter Sekundarabschluss I
Berechtigungen
• Tätigkeit als Zweitkraft in sozialpädagogischen Einrichtungen
• ggf. Besuch der Fachschule Sozialpädagogik
Hinweise zum Bewerbungsverfahren
Ab dem 01.02. erfolgen Anmeldungen und Bewerbungen für das nächste Schuljahr nur noch über das Online-Portal „Schüler-Online".
Für eine vollständige Anmeldung müssen Sie das ausgefüllte Antragsformular ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Schule einreichen.
Ergänzend müssen folgende Unterlagen bei der Schule eingereicht werden:
• Zeugnis des Sekundarabschluss I (Realschulabschluss) in beglaubigter Kopie
• Lebenslauf (datiert und unterschrieben)
• ggf. Belege über vorherige praktische Tätigkeiten
• ggf. Belege über das Sprachniveau der Deutschen Sprache gemäß des GER
• Lebenslauf (datiert und unterschrieben)
• ggf. Belege über vorherige praktische Tätigkeiten
• ggf. Belege über das Sprachniveau der Deutschen Sprache gemäß des GER
Nach Ablauf des Bewerbungszeitraums werden die vollständigen Bewerbungen von einem Aufnahmeausschuss gesichtet. Die Schulplätze werden nach Eignung und Leistung vergeben. Entsprechend der Aufnahmemöglichkeiten der Schule erhalten Bewerberinnen und Bewerber dann eine schriftliche Zusage oder einen Warteplatz. Im Falle einer Zusage, werden Sie zu einer vorläufigen Erfassung eingeladen, bei der Sie weitere Informationen zur Ausbildung erhalten.
Anmeldefrist
01. bis 20. Februar
Hinweis: Die praktische Ausbildung dieser Teilzeitschulform kann nur in Praxiseinrichtungen absolviert werden, die ausgehend vom Standort der Schule max. 20 km entfernt sind. Bei individuellem Gesprächsbedarf kontaktieren Sie uns gerne.
Anhänge | |
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