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Fachschule Sozialpädagogik - Teilzeit (Ausbildungszeit 3 Jahre)





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Ziel der Ausbildung

Ausbildung zur/zum "Staatlich anerkannten Erzieherin/Erzieher“

In der Ausbildung werden Sie als Fachkraft für das bereite Tätigkeitsfeld der Kinder- und Jugendarbeit professionalisiert. Dabei werden Sie mit den vielfältigen und komplexen Anforderungen sozialpädagogischer Arbeitsfelder vertraut. Sie lernen eigenverantwortlich und zielorientiert bei Kindern und Jugendlichen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsprozesse zu gestalten. Dazu erwerben Sie pädagogische Kernkompetenzen wie Beobachtungs- und Analysefähigkeit, Fähigkeit zur pädagogischen Beziehungsgestaltung und zur Planung, Durchführung, Dokumentation und Evaluation pädagogischer Prozesse. Hinzu kommen auch die Fähigkeit zur Team- und Angehörigenarbeit sowie zur konzeptionellen Begründung und Qualitätssicherung sozialpädagogischer Arbeit.


Aufnahmevoraussetzungen
In die Fachschule Sozialpädagogik kann nur aufgenommen werden, wer......

1. die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin" oder „Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent" besitzt und im Abschlusszeugnis, das diese Berechtigung verleiht, mindestens befriedigende Leistungen im Fach Deutsch, im berufsbezogenen Lernbereich - Theorie und im berufsbezogenen Lernbereich - Praxis erreicht hat oder

2. eine gleichwertige, für die Fachrichtung einschlägige Berufsausbildung aufweist oder

3. nach dem Erwerb der Berechtigung zum Führen einer Berufsbezeichnung nach Nummer 1 eine mindestens einjährige für die Fachrichtung einschlägige Berufstätigkeit ausgeübt oder die Klasse 12 der Fachoberschule - Gesundheit und Soziales - in dem Schwerpunkt Sozialpädagogik erfolgreich besucht hat, wenn die aufnehmende Fachschule feststellt, dass der erreichte Bildungsstand eine erfolgreiche Mitarbeit erwarten lässt oder

4. die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin", „Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger", „Staatlich geprüfte Atem-, Sprech- und Stimmlehrerin" oder „Staatlich geprüfter Atem-, Sprech- und Stimmlehrer" oder die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Ergotherapeutin", „Ergotherapeut", „Logopädin", „Logopäde", „Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin" oder „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger" besitzt und
a) einen von einer Fachschule - Sozialpädagogik - begleiteten Praxisanteil von mindestens 600 Zeitstunden in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern erbracht hat oder
b) mindestens ein Jahr lang eine für die Fachrichtung einschlägige hauptberufliche praktische Tätigkeit ausgeübt hat oder
5. einen pädagogischen Hochschulabschluss erworben hat und
a) einen von der Hochschule oder einer Fachschule - Sozialpädagogik - begleiteten Praxisanteil von mindestens 600 Zeitstunden in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern erbracht hat oder
b) mindestens ein Jahr lang eine für die Fachrichtung einschlägige Vollzeittätigkeit ausgeübt hat oder
6. über eine allgemeine Hochschulreife, erworben im Beruflichen Gymnasium (BG) - Gesundheit und Soziales - Schwerpunkt Sozialpädagogik verfügt und
a) 600 Stunden oder ein Jahr einschlägige Praxis nachweisen kann oder
b) ein einschlägiges FSJ/einen einschlägigen BFD nach dem Erwerb der Hochschulreife absolviert hat.

Erwartungen

• Grundlegende Kenntnisse der pädagogischen Erstausbildung
• Bereitschaft und Fähigkeit zum persönlichen Engagement und zur Übernahme von Verantwortung
• Lernbereitschaft, Mobilität und Teamfähigkeit
• Weiterentwicklung der professionellen pädagogischen Haltung


Stundentafel

• Die Stundentafel der Vollzeitausbildung (2 Jahre) wird in der Teilzeitausbildung auf 3 Jahre verteilt.
• Diese Aufteilung kann den Modulhandbüchern entnommen werden.


Berufsübergreifender Lernbereich

16 Std.

mit den Fächern
  • Deutsch/Kommunikation
  • Fremdsprachen/Kommunikation
  • Politik
  • Naturwissenschaft
  • Mathematik
  • Religion

Berufsbezogener Lernbereich   - Theorie -

42 Std.

mit den Modulen

Klasse 1
• Entwicklung professioneller Perspektiven
• Diversität und Inklusion
• Professionelle Entwicklungs- und Bildungsbegleitung I
• Pädagogische Arbeit mit Gruppen
• Professionelle Gestaltung von Bildungsprozessen I
• Optionale Lernangebote

Klasse 2
• Netzwerkarbeit und Qualitätsentwicklung
• Individuelle Lebenslagen
• Professionelle Gestaltung von Bildungsprozessen II
• Erziehungs- und Bildungspartnerschaften
• Optionale Lernangebote


Berufsbezogener Lernbereich   - Praxis -

 

 mit den Modulen
• Planung und Reflexion der Praktischen Ausbildung
• Durchführung der Praktischen Ausbildung

 


Erläuterungen

In die Fachschule Sozialpädagogik in Teilzeitform kann nur aufgenommen werden, wer eine einschlägige Berufstätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung ausübt.
Es muss ein Arbeitsvertrag über mindestens 20 Stunden als Sozialassistentin/ Sozialassistent bzw. pädagogische Zweitkraft der Schule vorgelegt werden.

 

Tätigkeitsfelder der Ausbildung

• Kinderkrippen und Kindertagesstätten
• Außerschulische Betreuungseinrichtungen
• Einrichtungen der Jugendhilfe
• Sonderpädagogische Einrichtungen

 

Prüfungen

Praktische Abschlussprüfung

und

a) eine Klausurarbeit aus dem Fach Deutsch/Kommunikation,
b) eine Fach- oder Klausurarbeit aus dem Modul „Individuelle Lebenslagen",
c) eine Klausurarbeit oder, wenn nach Buchst. b) keine Facharbeit geschrieben wurde, eine Facharbeit aus einem weiteren Modul der Abschlussklasse."

Abschlüsse 
• Staatlich anerkannte/r Erzieher/in (Bachelor Professional in Sozialwesen)
• Fachhochschulreife


Perspektiven

• Besuch der Berufsoberschule mit der Möglichkeit zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife
• die Hochschulzugangsberechtigung nach § 18 Abs. 4 des Nieders. Hochschulgesetzes (NHG), das die Aufnahme eines Studiums für beruflich Qualifizierte an Universitäten und Fachhochschulen regelt
• Gruppenleitung/ Leitung sozialpädagogischer Einrichtungen

 

Allgemeine Hinweise

Der theoretische Unterricht findet in der Regel an zwei Wochentagen statt und kann bis in den späten Nachmittag dauern.

Die Wochentage des theoretischen Unterrichts finden Sie ab Ende März auf unserer Homepage.

Der Unterricht in der praktischen Ausbildung ist in den Wochenplan integriert und sollte per Arbeitsvertrag mindestens 20 Stunden betragen. Bei der Bewerbung muss ein entsprechender Vertrag aus einer sozialpädagogischen Einrichtung vorliegen.

Hinweis: Die praktische Ausbildung dieser Teilzeitschulform kann nur in Praxiseinrichtungen absolviert werden, die ausgehend vom Standort der Schule max. 35 km entfernt sind. Bei individuellem Gesprächsbedarf kontaktieren Sie uns gerne.

Es muss vor Ausbildungsbeginn mit den jeweiligen Arbeitgeber*innen geklärt werden, dass 180 Stunden praktische Ausbildung in einem weiteren sozialpädagogischen Tätigkeitsfeld (s.o.) abzuleisten sind (s. Modulhandbücher).

Es entstehen Kosten für Bücher, Kopien und außerschulische Seminare. Im Falle einer Schulplatzzusage werden Sie im Prozess einer vorläufigen Einschulung darüber informiert.

Der notwendige Immunschutz und die Notwendigkeit eines erweiterten Führungszeugnisses sind mit den jeweiligen Arbeitgeber *innen zu klären.

Alle Auszubildenden müssen vor Beginn der praktischen Tätigkeit den Nachweis einer Masernimpfung gegenüber der jeweiligen Institution erbringen.

 

Diese Ausbildung findet auch in Vollzeitform statt.



Hinweise zum Bewerbungsverfahren

Die Anmeldungen und Bewerbungen für das nächstmögliche Schuljahr erfolgen nur noch über das Online-Portal „Schüler-Online".                    

Für eine vollständige Anmeldung müssen Sie das ausgefüllte Antragsformular ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Schule einreichen.

Ergänzend zum Antragsformular müssen folgende Unterlagen bei der Schule eingereicht werden:
  • Lebenslauf (datiert und unterschrieben)
  • beglaubigte Kopie des letzten Schulzeugnisses der ausbildungsrelevanten Schulform
  • Belege über praktische Tätigkeiten und
  • der Arbeitsvertrag (mit Angabe der wöchentlichen Arbeitszeit)

Anmeldefrist

01.02. bis 20.02.2021



Ansprechpartner

 

 

Frau van Lengen (Abteilungsleiterin)

Tel.: 0441-9836153

vanlengen@bbs3-ol.de

 

 

 

Frau Bigeng  (Bereichsteamleiterin)

bigeng@bbs3-ol.de

 

 

Stand: Jan. 2021

 

Der Flyer befindet sich momentan in der Überarbeitung.
Anhänge
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