Ausbildung zur/zum "Staatlich anerkannten Erzieherin/Erzieher“
In der Ausbildung werden Sie als Fachkraft für das bereite Tätigkeitsfeld der Kinder- und Jugendarbeit professionalisiert. Dabei werden Sie mit den vielfältigen und komplexen Anforderungen sozialpädagogischer Arbeitsfelder vertraut. Sie lernen eigenverantwortlich und zielorientiert bei Kindern und Jugendlichen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsprozesse zu gestalten. Dazu erwerben Sie pädagogische Kernkompetenzen wie Beobachtungs- und Analysefähigkeit, Fähigkeit zur pädagogischen Beziehungsgestaltung und zur Planung, Durchführung, Dokumentation und Evaluation pädagogischer Prozesse. Hinzu kommen auch die Fähigkeit zur Team- und Angehörigenarbeit sowie zur konzeptionellen Begründung und Qualitätssicherung sozialpädagogischer Arbeit.
a) einen von einer Fachschule - Sozialpädagogik - begleiteten Praxisanteil von mindestens 600 Zeitstunden in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern erbracht hat oder
b) mindestens ein Jahr lang eine für die Fachrichtung einschlägige hauptberufliche praktische Tätigkeit ausgeübt hat oder
a) einen von der Hochschule oder einer Fachschule - Sozialpädagogik - begleiteten Praxisanteil von mindestens 600 Zeitstunden in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern erbracht hat oder6. über eine allgemeine Hochschulreife, erworben im Beruflichen Gymnasium (BG) - Gesundheit und Soziales - Schwerpunkt Sozialpädagogik verfügt und
b) mindestens ein Jahr lang eine für die Fachrichtung einschlägige Vollzeittätigkeit ausgeübt hat oder
a) 600 Stunden oder ein Jahr einschlägige Praxis nachweisen kann oder
b) ein einschlägiges FSJ/einen einschlägigen BFD nach dem Erwerb der Hochschulreife absolviert hat.
• Bereitschaft und Fähigkeit zum persönlichen Engagement und zur Übernahme von Verantwortung
• Lernbereitschaft, Mobilität und Teamfähigkeit
• Weiterentwicklung der professionellen pädagogischen Haltung
• Diese Aufteilung kann den Modulhandbüchern entnommen werden.
Berufsübergreifender Lernbereich |
16 Std. |
mit
den Fächern
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Berufsbezogener Lernbereich - Theorie - |
42 Std. |
mit den Modulen Klasse 1 • Entwicklung professioneller Perspektiven • Diversität und Inklusion • Professionelle Entwicklungs- und Bildungsbegleitung I • Pädagogische Arbeit mit Gruppen • Professionelle Gestaltung von Bildungsprozessen I • Optionale Lernangebote Klasse 2 • Netzwerkarbeit und Qualitätsentwicklung • Individuelle Lebenslagen • Professionelle Gestaltung von Bildungsprozessen II • Erziehungs- und Bildungspartnerschaften • Optionale Lernangebote |
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Berufsbezogener Lernbereich - Praxis - |
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mit den Modulen • Planung und Reflexion der Praktischen Ausbildung • Durchführung der Praktischen Ausbildung |
In die Fachschule Sozialpädagogik in Teilzeitform kann nur aufgenommen werden, wer eine einschlägige Berufstätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung ausübt.
Es muss ein Arbeitsvertrag über mindestens 20 Stunden als Sozialassistentin/ Sozialassistent bzw. pädagogische Zweitkraft der Schule vorgelegt werden.
Tätigkeitsfelder der Ausbildung
• Kinderkrippen und Kindertagesstätten
• Außerschulische Betreuungseinrichtungen
• Einrichtungen der Jugendhilfe
• Sonderpädagogische Einrichtungen
Prüfungen
Praktische Abschlussprüfungund
a) eine Klausurarbeit aus dem Fach Deutsch/Kommunikation,
b) eine Fach- oder Klausurarbeit aus dem Modul „Individuelle Lebenslagen",
c) eine Klausurarbeit oder, wenn nach Buchst. b) keine Facharbeit geschrieben wurde, eine Facharbeit aus einem weiteren Modul der Abschlussklasse."
• Fachhochschulreife
• Besuch der Berufsoberschule mit der Möglichkeit zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife
• die Hochschulzugangsberechtigung nach § 18 Abs. 4 des Nieders. Hochschulgesetzes (NHG), das die Aufnahme eines Studiums für beruflich Qualifizierte an Universitäten und Fachhochschulen regelt
• Gruppenleitung/ Leitung sozialpädagogischer Einrichtungen
Allgemeine Hinweise
Der theoretische Unterricht findet in der Regel an zwei Wochentagen statt und kann bis in den späten Nachmittag dauern.
Die Wochentage des theoretischen Unterrichts finden Sie ab Ende März auf unserer Homepage.
Der Unterricht in der praktischen Ausbildung ist in den Wochenplan integriert und sollte per Arbeitsvertrag mindestens 20 Stunden betragen. Bei der Bewerbung muss ein entsprechender Vertrag aus einer sozialpädagogischen Einrichtung vorliegen.
Hinweis: Die praktische Ausbildung dieser Teilzeitschulform kann nur in Praxiseinrichtungen absolviert werden, die ausgehend vom Standort der Schule max. 35 km entfernt sind. Bei individuellem Gesprächsbedarf kontaktieren Sie uns gerne.
Es muss vor Ausbildungsbeginn mit den jeweiligen Arbeitgeber*innen geklärt werden, dass 180 Stunden praktische Ausbildung in einem weiteren sozialpädagogischen Tätigkeitsfeld (s.o.) abzuleisten sind (s. Modulhandbücher).
Es entstehen Kosten für Bücher, Kopien und außerschulische Seminare. Im Falle einer Schulplatzzusage werden Sie im Prozess einer vorläufigen Einschulung darüber informiert.
Der notwendige Immunschutz und die Notwendigkeit eines erweiterten Führungszeugnisses sind mit den jeweiligen Arbeitgeber *innen zu klären.
Alle Auszubildenden müssen vor Beginn der praktischen Tätigkeit den Nachweis einer Masernimpfung gegenüber der jeweiligen Institution erbringen.
Die Anmeldungen und Bewerbungen für das nächstmögliche Schuljahr erfolgen nur noch über das Online-Portal „Schüler-Online".
Für eine vollständige Anmeldung müssen Sie das ausgefüllte Antragsformular ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Schule einreichen.
Ergänzend zum Antragsformular müssen folgende Unterlagen bei der Schule eingereicht werden:- Lebenslauf (datiert und unterschrieben)
- beglaubigte Kopie des letzten Schulzeugnisses der ausbildungsrelevanten Schulform
- Belege über praktische Tätigkeiten und
- der Arbeitsvertrag (mit Angabe der wöchentlichen Arbeitszeit)
01.02. bis 20.02.2021
Frau van Lengen (Abteilungsleiterin)
Tel.: 0441-9836153
vanlengen@bbs3-ol.de
Frau Bigeng (Bereichsteamleiterin)
bigeng@bbs3-ol.de
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